Ich will mich beteiligen – was muss ich tun?
Du kannst einen oder mehrere Anteile zeichnen. Auf der Seite
Werde Genoss*in findest Du alle notwendigen Unterlagen: Die Beitrittserklärung musst Du ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an uns schicken. Aus rechtlichen Gründen reicht eine E-Mail mit den ausgefüllten Unterlagen leider nicht aus. Außerdem musst Du parallel das Geld für Deine Anteile auf das Konto überweisen.
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine wirtschaftlich aktive Vereinigung von Menschen. Ihr Ziel ist ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb. Im Falle der Polygenos ist das Poly-Haus gemeinschaftlich erworben worden und wird gemeinschaftlich verwaltet.
100 Euro Mindestbetrag sind mir zuviel. Kann ich trotzdem mitmachen?
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mussten wir eine Mindestgrenze bestimmen. Du kannst Dich allerdings mit Personen Deines Vertrauens zusammentun und gemeinschaftlich einen Anteil erwerben. Rechtlich gesehen, erwirbt dann aber nur eine der Personen den Anteil, wird „offizieller“ Genosse und verfügt über das Stimmrecht in der Generalversammlung.
Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden? Auch Unternehmen oder Personengruppen?
Ja. Sowohl natürliche Personen als auch Personengruppen und juristische Personen können Mitglied in der Genossenschaft werden. Personengruppen müssen allerdings zu einer (nach außen gerichteten) GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammengeschlossen sein.
Welche Rechte habe ich als Genossenschaftsmitglied?
Du erwirbst mit Deinem Beitrag genau ein Stimmrecht, unabhängig von der Höhe Deiner Zahlung. Damit kannst Du auf Generalversammlungen über wichtige Angelegenheiten mitentscheiden.
Kommen als Genossenschaftsmitglied auch Pflichten auf mich zu?
Ja, im Wesentlichen musst Du, um Mitglied zu werden Deinen Anteil einbezahlen. Im schlimmsten Fall, falls die Genossenschaft z.B. pleite geht, haftest Du dann mit diesem Anteil. Wenn Du z.B. 100,- eingebracht hast, kannst Du, falls die Genossenschaft pleite geht, diese 100,- verlieren. (s.a. nächste Frage)
Was passiert, wenn die Genossenschaft pleite geht? Bin ich dann haftbar?
Maximal bis zu der Höhe Deines eingezahlten Beitrags. Wenn wirklich alles schiefgeht, verlierst Du also höchstens das Geld, mit dem Du an der Genossenschaft beteiligt bist. Auf diese Höhe ist Deine Haftung begrenzt. In der Juristensprache heißt das: Es gibt keine Nachschusspflicht!
Angenommen, ich brauche mein Geld zurück – kann ich die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen?
Ja. In der Satzung ist eine zweijährige Kündigungsfrist festgelegt. Das mag aus Sicht einer Privatperson lange erscheinen, für die Genossenschaft ist das aber eine notwendige Sicherheit: Wenn jemand austritt, der viel Geld in die Genossenschaft eingebracht hat, hat die Genossenschaft so genug Zeit, Ersatz für dieses Geld zu suchen.
Springt für mich auch finanziell was dabei raus? Gibt es Zinsen oder Gewinnausschüttungen?
Sollte ein Gewinn erwirtschaftet werden, gehen 20% in die gesetzlichen, und in die sonstigen Rücklagen. Über die Verwendung des verbleibenden Betrags entscheiden die Genossen in der Generalversammlung – sie können die Ausschüttung an die Mitglieder der Genossenschaft beschließen oder sich für eine andere Verwendung aussprechen.
An wen wollt ihr die noch ungenutzten Räume des Gebäudes vermieten? Kann ich schon Interesse bekunden?
Die Räume sollen an Kreativ- und Kulturschaffende Menschen und Initiativen vermietet werden. Du kannst schon jetzt Dein
Interesse bekunden.
Muss ich die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auf meiner Steuererklärung angeben?
Nein, Du musst Deine Mitgliedschaft nicht angeben. Wenn es aber Gewinnausschüttungen gibt, sind diese als Einkünfte aus Kapital in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dafür stellt die Genossenschaft einen Beleg aus.