Hausordnung und Umgangsregeln

§ 1 Allgemeines

  1. Mit Betreten der Polygenos-Räume wird die Hausordnung der Polygenos Kulturräume eG akzeptiert.
  2.   Mit Ressourcen wie Strom, Wasser, Internet und Lagerplatz ist sparsam umzugehen.
  3. Fremdes Eigentum ist zu respektieren.
  4. Jedes Mitglied und jeder Gast hat auf seine Sachen selbst zu achten. Die Genossenschaft oder ihre Mitglieder übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände jeglicher Art.
  5. Bitte lüftet die Räume regelmäßig auch in der kalten Jahreszeit (Stoßlüftung). Vermeidet Schimmelbildung. Haltet Keller- und Bodenfenster je nach Witterung geschlossen und vermeidet ein Unterkühlen der Räume.
  6. Aus Brandschutzgründen sind die Etagentüren zum Treppenhaus grundsätzlich geschlossen zu halten. Eine Blockierung dieser durch Keile etc. ist nicht erlaubt.

§ 2 Verhaltensregeln und Umgangsformen

  1. In den Räumlichkeiten von Polygenos gelten gegenseitige Rücksichtnahme, gewaltfreie Kommunikation und Gleichberechtigung. Wir wünschen uns Begegnungen, die durch Wohlwollen geprägt sind.
  2. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Genossenschaft untersagt. Ausnahmen sind die zum Rauchen freigegebenen Räume des Polyesters, der Innenhof sowie Balkons.
  3. Teamarbeit ist explizit erwünscht. Um ein angenehmes Arbeiten für alle zu ermöglichen sollten andere Meinungen toleriert und akzeptiert werden. Persönliche Angriffe und Beleidigungen sind zu vermeiden.

§ 3 Ordnung

  1. Die Räume sollten sich immer in einem repräsentativen Zustand befinden.
  2. Nach Benutzung der Polygenos-Räume hat jeder seinen Müll und Dreck zu entsorgen und den Ort aufzuräumen und zu säubern. Die Räume müssen für den Nächsten wieder benutzbar sein.
  3. Alle Wasserstellen (Waschbecken, Wasserhahn, Toilette, Dusche, …) sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.
  4. Benutztes Geschirr ist vor Verlassen der Räumlichkeiten abzuspülen, abzutrocknen und wegzuräumen.
  5. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Es sollen dort keine Fahrräder, Hausrat oder ähnliches abgestellt werden.